Kosten
In der Praxis Heigenbrücken werden sowohl Privat- als auch Kassenpatienten behandelt.
Privatpatienten
Privatpatienten erhalten in der Regel eine vollständige Kostenerstattung der Therapiekosten durch ihre Krankenversicherung. Dies kann je nach Vertrag variieren, daher bitten wir Sie die Details mit Ihrer Versicherung zu klären. Eine Übernahme der ersten, probatorischen Sitzungen bedarf meist keiner Genehmigung, während eine weiterführende Therapie beantragt werden muss.
Natürlich ist auch eine Verrechnung als Selbstzahler möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Kassenpatienten
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist in Eisingen nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Wie das genau fuktioniert wird das hier sehr gut beschrieben.
Wenn Sie innerhalb eines zumutbaren Zeitraums und einer zumutbaren Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz mit Kassenzulassung finden konnten, dann können Sie mit einem entsprechenden Nachweis bei Ihrer Krankenkasse eine Therapie in meiner Praxis beantragen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne
Auch als Kassenpatient ist auf Wunsch eine Verrechnung als Selbstzahler möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
AKTUELL KEINE FREIE THERAPIEPLÄTZE! ES WIRD KEINE WARTELISTE GEFÜHRT!